Allerdings wird das Leben in Malaysia für Ausländer nach dem Corona Lock-Down nicht mehr so einfach sein. Das Erhalten der erforderlichen Genehmigung für die Wiedereinreise, sei es mit Arbeits- oder MM2H-Visum ist ein mehrstufiger, anstrengender Prozess.
Das Einreiseverfahren für Ausländer die in Malaysia leben und arbeiten.
Für Äusländer mit Arbeitsvisum ist es noch etwas schwieriger, wieder einzureisen. Zunächst müssen sie einen Brief von ihrem Unternehmen erhalten, in dem sie um Genehmigung für die Rückkehr nach Malaysia gebeten werden.
Dann muss das Unternehmen (nicht der Expat!) ein Empfehlungsschreiben von der zuständigen Regulierungsbehörde einholen. Der Arbeitnehmer muss es dann zusammen mit dem Brief des Unternehmens selbst (also zwei Dokumente) an die Einwanderungsbehörde unter pbi@imi.gov.my senden und um Erlaubnis zur Wiedereinreise bitten. Die Erlaubnis sollte innerhalb von 7 Tagen gewährt werden und an das Unternehmen gehen. Wenn keine Erlaubnis erteilt wird, erhalten Sie innerhalb dieser Frist einfach KEINE Antwort, was bedeutet, dass Sie nicht wissen, warum Ihnen die Erlaubnis verweigert wurde.
Die Einreise nach Malaysia darf nur über den internationalen Flughafen KLIA oder die beiden Landübergänge von Singapur aus erfolgen.
Außerdem müssen alle Expat-Rückkehrer nach Malaysia einen Covid-19-Test mit negativen Ergebnissen vorlegen. Der Test muss innerhalb von drei Tagen nach Ankunft durchgeführt werden. Die Rückkehrer müssen sich sofort in die häusliche Quarantäne begeben.
Die Regeln für MM2H-Inhaber wurden vor einigen Tagen geändert, da keine obligatorische Hotelquarantäne mehr besteht. Jeder Rückkehrer muß sich für die vorgeschriebene Quarantänezeit von 14 Tagen bei sich zu Hause selbst isolieren und innerhalb dieser Zeit muß ein CoVid19 Test erfolgen.
Es ist Pflicht das alle zurückkehrenden Expats die mobile App der Regierung "MySejahtera" herunterladen und installieren, die die Einhaltung der Quarantäne überwacht.
Bei Familienangehörigen die ebenfalls in Malaysia leben gilt ein etwas anderes Verfahren.
Der Hauptvisuminhaber muss das Expatriate-Komitee bitten, ihnen die Rückkehr zu ermöglichen. Diese Genehmigung muss nach Erhalt an die Einwanderungsbehörde unter pbf@imi.gov.my gesendet werden und um Genehmigung geben werden. Danach weiter wie oben erläutert.
Hier lesen Sie die Guidline der malaysischen Regierung: https://esd.imi.gov.my/portal/pdf/Guideline_expatriate.pdf
Die Regierung sendet damit offenbar eine deutliche Botschaft, die besagt, dass die in Malaysia ansässigen Expats, seien es nun Berufstätige oder Rentner, als auch ausländische Investoren, nicht mehr willkommen sind.
Nach wie vor ist Malaysia ein wunderbares Urlaubsland in Süd-Ost Asien, allerdings dürfen ausländische Touristen zur Zeit noch nicht nach Malaysia einreisen: Malaysia Visum für Touristen aus Deutschland.