Die meisten Menschen wissen nicht, dass die Malaysische Insel Labuan ein bedeutendes internationales Finanz- und Geschäftszentrum im asiatischen Raum ist. Die malaysische Regierung hat viele Anreize für Unternehmen auf der Insel Labuan eingeführt. Dazu gehören eine Ermäßigung oder Befreiung von Einkommensteuer und "Stempel-Gebühren" für in Labuan ansässige Einzelpersonen und Unternehmen.
Das bekannte "Forbes Magazine" schrieb in einem Artikel über "Die 10 besten Rentner Paradiese": "If you're a
sun-worshiper determined to protect your assets from overreaching
Western governments, consider countries like Panama or Malaysia."
Labuan hat eine hochentwickelte Wirtschaft und liegt in einem Knotenpunkt der Luft- und Seewege Südostasiens. Über 50 Filialen nahezu aller bedeutenden Banken der Welt sind dort angesiedelt.
Labuan wurde am 6.11.1989 zu einem Offshore–Finanzzentrum erklärt. Die malaysische Steuerexklave arbeitet daran, eine Alternative zu Singapur zu werden. Das Bankgeheimnis ist streng, Quellensteuer unbekannt.
Grundsätzlich dürfen hier angesiedelte Offshore Companies nur Geschäfte mit Ausländern abwickeln und nicht in der malysischen Währung Ringitt. Die Errichtung eine Offshoregesellschaft ist innerhalb von 48 Stunden möglich.
Es gibt keine Umsatzsteuer und keine Ein- oder Ausfuhrgebühren. Offshore Gesellschaften, die keinen Handel betreiben sind steuerfrei. Handelsgesellschaften zahlen 3 % des Netto-Einkommens, das durch geprüfte Abschlüsse belegt werden muss oder alternativ RM 20.000 ohne Abschluss pauschal. Auch für Privatanleger die Ihr Vermögen in einem Trust anlegen möchten ist Labuan eine interessante Alternative.
Mehr Info zum Offshore Financial Service in Labuan: www.labuanibfc.my
mehr deutschsprachige Informationen über Steuern und Firmengründung in Malaysia
Mehr Links zum Leben in Malaysia auf der rechten Leiste.
2 Kommentare:
Eine Frage: Wenn ich Verdienste auf mein Privatkonto erhalte, weil ich als juristische Person nicht teilnehmen darf, ist dies Einkommen auch von der Steuer befreit, wenn ich Geschäftsführer der Firma bin?
Die Einkommenssteuerfreiheit bezieht sich jedoch nur auf Einkommen aus der Firma + Gehalt, verdiene ich z.B. bei einer Firma die nicht an juristische Personen auszahlt Geld, müsste ich es weiter versteuern?
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